Rechtsanwalt Jan Philipp Ruppolt
Jan Philipp Ruppolt ist langjährig zugelassener Rechtsanwalt. 2012 erfolgte ein erfolgreicher Fachanwaltslehrgang im Familienrecht und in der Folge die Verleihung des Titels: „Fachanwalt für Familienrecht“. Er vertritt die Interessen vor allen deutschen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten. Vornehmlich ist er mit zivilrechtlichen Mandaten, insbesondere aus dem Familienrecht betraut. Darüber hinaus nimmt er auch die Interessen seiner Mandantschaft in Strafsachen sowie bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wahr.
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