Liebe Schwarzenbekerinnen und Schwarzenbeker,
zum Jahresbeginn darf ich Ihnen die herzlichen Grüße unserer Stadtverwaltung mit den besten Wünschen für ein gutes Jahr 2025 übermitteln! Möge dieses Jahr eine weiterhin positive Entwicklung für unsere Stadt gewährleisten!
Neujahrsempfang
Am Samstag, 18.01., findet um 19 Uhr (Einlass ab 18 Uhr) der Neujahrsempfang wieder im Forum des Gymnasiums Schwarzenbek – Europaschule – statt, zu dem wir Sie schon heute herzlich einladen. Ein buntes Programm mit Musik, Ansprachen sowie Beiträgen zur kommunalpolitischen Lage und anderen Darbietungen ist in Vorbereitung.
Plauderzeit in der Stadtbücherei
Was ist der Sinn des Lebens? Wie helfen uns Rituale, Religion und Glücksbringer? Diesen Fragen werden in der nächsten Plauderzeit der Stadtbücherei am Montag, dem 13.01., um 15 Uhr nachgegangen. Die Stadtbücherei freut sich auf alle Interessierten, die mitplaudern möchten – kostenlos und ohne Anmeldung.
„Neue“ Grundsteuer
Ab dem 13.01.2025 werden durch das Steueramt der Stadt Schwarzenbek die Abgabenbescheide für das Jahr 2025 (Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Grundsteuer) an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versandt. Bitte nicht wundern: Die Bescheide haben ein neues Design und enthalten das neue Stadtlogo.
Zugleich werden erstmalig auch die Bescheide über die „neue“ Grundsteuer versandt.
Warum? Die bisherigen Daten waren meist veraltet. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde der Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und eine aktuelle Bewertung vorzunehmen. Das für Schwarzenbek zuständige Finanzamt Ratzeburg hat in den letzten drei Jahren mit Ihrer Hilfe den Grundsteuerwert Ihrer Immobilie ermittelt.
Mehreinnahmen für die Stadt? Nein, das Grundsteueraufkommen bleibt für die Stadt Schwarzenbek stabil. Die Stadtverordnetenversammlung hat die vom Land Schleswig-Holstein vorgeschlagenen aufkommensneutralen Hebesätze beschlossen. Das bedeutet jedoch nicht, dass auch die individuelle Grundsteuer gleichbleibt. Hier wird es Verschiebungen in beide Richtungen geben. Die erste Fälligkeit ist am 15. Februar 2025. Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit, Daueraufträge ändern Sie bitte selbständig ab.
Eine Bitte vorab: Wegen des erwarteten hohen Aufkommens an Anfragen bittet die Verwaltung bereits jetzt um Verständnis dafür, dass die Beantwortung mehr Zeit als sonst in Anspruch nehmen wird. Das Steueramt wird allen Fragen gerecht werden und diese nach Priorität bearbeiten. Hilfreich ist übrigens die Internetseite des Landes Schleswig-Holstein unter https://schleswig-holstein.de/grundsteuerreform. Viele Fragen sind dort bereits beantwortet. Auf der Internetseite können auch Rückruftermine zum Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid mit dem zuständigen Finanzamt vereinbart werden.
Eine gute Woche wünscht Ihnen stellvertretend für den Bürgermeister
Ihr Erster Stadtrat
Burkhard Franke