Liebe Schwarzenbekerinnen und Schwarzenbeker

Missverständnisse zu ISEK-Befragungen „Sanierungsgebiet“

Im Rahmen der Fertigstellung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) sind wirals Stadt dazu angehalten, konkrete Fragestellungen, z. B. bezüglich geplanter Investitionen von Eigentümerinnen und Eigentümern, zu erheben. Diese Auskünfte bilden eine der Grundlagen, damit wir als Stadt später Fördergelder für die Umsetzung von Projekten beantragen können. Im Vorfeld einer solchen Untersuchung muss darüber hinaus ein konkreter Bereich in der Stadt benannt werden, der dann später genau untersucht wird (Untersuchungs- oder auch Sanierungsgebiet). Im Falle unserer Stadt haben sich Politik, Verwaltung und Multiplikatoren sinnhafter Weise dafür entschieden, vor allem unseren Innenstadtbereich genauer zu betrachten.

Vor diesem Hintergrund haben wir schließlich am 20.03.2023 Fragebögen an diverse Eigentümerinnen und Eigentümer im sogenannten Untersuchungsbereich zugesendet. Im beiliegenden Anschreiben ist es uns jedoch anscheinend nicht gelungen, den oben von mir beschriebenen Sachverhalt ausreichend zu beschreiben. In einigen Fällen kam es zu Missverständnissen und dahingehenden Rückfragen, dass Befragte vermuteten Sie würden z. B. zu kostenpflichtigen Sanierungsmaßnahmen verpflichtet werden können. Dem ist nicht so. Vielmehr nutze ich gerne die Gelegenheit, um Ihnen zu versichern, dass es keinerlei Überlegungen für verpflichtenden Maßnahmen gegenüber den Eigentümern gibt. Wenn es jedoch dem großen Ganzen dient, mag es jedoch Sinn machen, dass wir bei zukünftigen Maßnahmen mit Ihnen als Eigentümer in den Dialog gehen. Dann können wir uns darüber verständigen, wie größere Maßnahmen sich in ein Gesamtkonzept einfügen können. Ich bitte also um Verständnis und Nachsicht, wenn wir uns Ihnen gegenüber nicht klar genug ausgedrückt haben. Für weiterführende Informationen stehe ich Ihnen gerne über mein Vorzimmer unter der Email: vorzimmer@schwarzenbek.de
zur Verfügung.

Beschädigung Wahlplakate

Aktuell ist es nicht zu übersehen, dass wir in Schleswig-Holstein auf die Kommunalwahl zugehen. Am 14. Mai haben Sie als Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Ihre Gemeinde und Kreisvertreter für die kommende Legislaturperiode zu wählen. Leider ist es in den vergangenen Wochen über das normale Maß hinaus dazu gekommen, dass Wahlplakate an den Straßen erheblich beschädigt worden sind. Dabei ist die Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung und die freie Meinungsäußerung auch in Form von Wahlwerbung, eine grundlegende Voraussetzung in der Demokratie und darf in keiner Weise behindert werden. Sollten Sie Hinweise auf Verursacher geben können, so setzen Sie sich bitte mit der örtlichen Dienststelle unserer Polizei in Verbindung.