Liebe Schwarzenbekerinnen und Schwarzenbeker,

Neujahrsempfang der Stadt Schwarzenbek

An dieser Stelle möchte ich Sie ganz herzlich zu unserem diesjährigem Neujahrsempfang am Samstag, den 20.01.2024 in die Aula unseres Gymnasiums an der Buschkoppel einladen. Wie in der Vergangenheit haben wir Ihnen auch diesmal ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm für jung und alt zusammengestellt. Sowohl unser Bürgervorsteher, Herr Roman Larisch, als auch ich werden Sie durch die Veranstaltung führen und Ihnen gemeinsam mit interessanten Gästen von aktuellen Ereignissen berichten. Seien Sie unser Gast und genießen Sie mit uns die musikalischen Beiträge und den Austausch bei interessanten Gesprächen. Beginn 19:00 Uhr, Einlass 18:00 Uhr, der Eintritt ist frei.

Grundbesitzabgaben / Mehrjahresbescheide

An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass die Stadt Schwarzenbek mit Mehrjahresbescheiden arbeitet. Für die Grundsteuer A + B, die Niederschlagswassergebühren sowie die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren erhalten Sie dieses Jahr keine neuen Bescheide. Die letzten Abgabenbescheide behalten auch für 2024 ihre Gültigkeit. Die erste Fälligkeit ist der 15. Februar 2024. Sofern Sie noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und dies zukünftig möchten, finden Sie das erforderliche Formular „SEPA-Lastschriftmandat“ im Internet unter www.schwarzenbek.de und dem Suchbegriff „Zahlungsverkehr“. Die Hundesteuerbescheide werden jährlich erstellt und in den nächsten Tagen zugestellt.

Schneeräumung

In den vergangenen schneereichen Tagen haben wir von Seiten der Verwaltung an vielen Stellen wahrgenommen, dass vor Ort der Schneeräumpflicht nicht nachgekommen wurde. Ich möchte daher noch einmal darauf aufmerksam machen, dass Hauseigentümer unter anderem dazu verpflichtet sind die Gehwege vor Ihren Häusern von Schnee und Eis freizuhalten. Dabei ist darauf zu achten, dass der Schnee bitte nicht auf die Straße gekehrt werden soll. Ferner ist die Räumpflicht für diverse verkehrsberuhigte Gebiete/Spielstraßen im Stadtgebiet an die Anlieger übertragen worden. Diese Pflicht gilt im Übrigen bis zur jeweiligen Straßenmitte.

Ihr Bürgermeister Norbert Lütjens