Liebe Schwarzenbekerinnen, liebe Schwarzenbeker,
zu Beginn der heutigen Kolumne soll eine der ersten Fragen aufgegriffen werden, die im Rahmen des Formats Hey, Bürgermeister eingegangen ist: „Wie steht die Stadt zu einem Silvesterböllerverbot?“
Eine eindeutige Antwort ist schwierig, da es sich um einen Abwägungsprozess unterschiedlicher Interessen handelt. Zudem liegen die aktuellen Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk nicht bei der Verwaltung Schwarzenbeks, sondern werden auf Landes- Bundes- und europäischer Ebene getroffen.
Die Vielschichtigkeit des Themas zeigt sich auch im Alltag. Einerseits hat das gemeinsame Einläuten des neuen Jahres für viele Menschen eine verbindende Bedeutung. Andererseits ist bekannt, dass Feuerwerk für Tiere – häufig bereits Tage vor Silvester – erheblichen Stress verursacht.
Positiv hervorzuheben ist, dass es im Stadtgebiet bereits ausgewiesene Verbotszone gibt, in denen kein Feuerwerk gezündet werden darf. Diese dienen dem Schutz von Wild- und Nutztieren sowie sensiblen Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen und Kirchen.
Damit wir alle die Bedürfnisse unserer Tiere und Mitmenschen im Blick haben, möchte ich motivieren, dass sich jede Person im Vorhinein Gedanken macht und zum rücksichtsvollen Verhalten aufrufen, besonders bei einem so emotionalen Thema, das jährlich mehr polarisiert.
Die Beantwortung der Frage ist wahrscheinlich nicht ganz zufriedenstellend. Schlussendlich geht es darum wie wir alle gesund ins neue Jahr kommen, in dem der Fokus der Gemeinschaft nicht verloren geht.
Anpassung der Abwassergebühren
Zum 1. Januar 2026 beginnt die neue Kalkulationsperiode für die Abwasserbeseitigung, die bis zum 31. Dezember 2028 gilt. Im Zuge der Neukalkulation werden die Gebühren angepasst. Diese dienen ausschließlich der Finanzierung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage.
Die Gebührensteigerungen sind insbesondere auf den Neubau und die Inbetriebnahme des Klärwerkes sowie auf notwendige Sanierungsmaßnahmen im Leitungsnetz zurückzuführen.
Die Verbrauchsgebühr beträgt künftig 4,48 €/m³. Die monatliche Grundgebühr für die Standard-Zählergröße Qn 2,5 steigt auf 7,50 €. Über die Grundgebühr werden die Fixkosten der Anlage auf alle Nutzenden verteilt.
Kreativmarkt Hamburger Straße 54
Wer den letzten Kreativmarkt verpasst hat, erhält am 21.Dezember, von 15:00 bis 18:00 Uhr, bei Naturerlebnis Nord, Hamburger Straße 54, eine zweite Gelegenheit. In gemütlicher Atmosphäre mit Feuerschale, warmen Getränken, hausgemachtem Essen und Musik bietet sich Raum für Begegnung, Rückblick und Vorfreude auf das Jahr 2026.
Ihr Bürgermeister Norbert Lütjens



